03.05.2021

Besitzstandszulage Kinder

Wer vor dem 31.12.2007 bereits beim Bistum beschäftigt war und Anspruch auf den Ortszuschlag für Kinder hatte, behält diesen.

"Besitzstandszulage Kind" - was ist das?

 

Alle Beschäftigten, die vor dem 31. Dezember 2007 angestellt wurden, erhielten ihre Vergütung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) des Landes Hessen. Dieses Vergütungssystem kannte unter anderem eine Zulage für jedes Kind. Mit dem Datum 31.12.2007 wurden alle Mitarbeiter*innen damals vom BAT in den TVÖD VKA (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) übergeleitet (vgl. AVO § 16).

Dieser neue Tarifvertrag kennt diese genannte Zulage nicht mehr. Allerdings blieb diese Zulage, die wiederum an die Zahlung des Kindergeldes gebunden ist, für alle im Dezember 2007 zu berücksichtigenden Kinder bestehen, und zwar bis in die aktuelle Gegenwart hin. Die Zulage nimmt dabei auch an den Tarifsteigerungen teil.

Zu beachten ist dabei allerdings, dass eine Unterbrechung des Kindergeldes zu einem Verlust dieser Zulage führt, selbst dann, wenn nach der Unterbrechung die Kindergeldzahlung wieder auflebt! Die Regelung dafür findet sich in der AVO als Anlage 24 unter § 11. Im Zweifel empfehlen wir in der Zentralen Personalverwaltung nachzufragen.

Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, gab und gibt es diese Zulage nicht mehr. Daher rührt die durchaus ungewöhnliche Bezeichnung „Besitzkind“.

(Thomas Klix)

 

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