Grundordnung des kirchlichen Dienstes.
Die Grundordnung - was sich aktuell tut.
Update 09.12.2022:
Im Amtsblatt Nr. 14/2022 wurde die Neufassung der Grundordnung veröffentlicht und somit auch in unserem Bistum in Kraft gesetzt.
Die Amtsblätter können hier heruntergeladen werden.
Update: Am 22.11.2022 wurde die neue Grundordnung bundesweit beschlossen. Die Bischöfe müssen sie noch umsetzen in diözesanes Recht. Hier zur Info Pressemitteilungen und der Text der neuen GrO.
Deutsche Bischöfe beschließen neues kirchliches Arbeitsrecht - katholisch.de
Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts: Deutsche Bischofskonferenz (dbk.de)
https://www.dbk.de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd/dokumente
Wir gehen davon aus, dass im Amtsblatt Dezember 2022 eine Veröffentlichung erfolgt und aktualisieren diesen Artikel dann entsprechend.
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Die „Grundordnung“ ist fester Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages eines HMP. Sie findet sich in der SVR im Abschnitt III A 1.
Sie regelt unter anderem, welche Pflichten Beschäftigte hinsichtlich ihres (privaten) Verhaltens zu erfüllen haben, ohne etwa mit negativen arbeitsrechtlichen Folgen rechnen zu müssen. Sehr umstritten waren und sind die Bestimmungen zur standesamtlichen Wiederverheiratung von Geschiedenen und die eingetragenen Lebensgemeinschaften – in Artikel 5 Abs. 2 Buchstaben c und d.
Im Amtsblatt des Bistum Limburg (März 2022, Nr. 380) hat Herr Generalvikar Wolfgang Rösch die Anwendung der Buchstaben c und d ausgesetzt. Wörtlich schreibt er: „Der Bischof und ich sagen Ihnen zu, dass in der Diözese Limburg die Grundordnung im Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben bzw. den Familienstand keine Anwendung findet.“
Es bleiben im Detail noch viele Fragen offen. So zum Beispiel, wie das Bistum Limburg mit transidenten Menschen umzugehen gedenkt, also jenen Menschen, deren körperliches Geschlecht sich nicht mit dem gefühlten oder erlebten deckt. Es wird auch zu klären, ob die „Richtlinie über personale Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie“ (vom 28.09.1995 - enthalten in der DBK-Schriftreihe "Die Deutschen Bischöfe Nr. 63") ebenfalls keine Anwendung mehr findet.
Bischof Dr. Georg Bätzing hat erklärt, dass seitens der Deutschen Bischofskonferenz die Grundordnung überarbeitet werden soll. Er hofft, dass im Juni 2022 die erste Lesung erfolgen kann. Wir verfolgen diese Entwicklungen aufmerksam.
(Richard Ackva / Ralph Messer)