Kontaktperson für Kolleg:innen mit Behinderungen
Schwerbehinderte Kolleg:innen haben z.B. einen besonderen Kündigungsschutz, 5 Tage mehr Jahresurlaub und Unterstützung des Integrationsamtes bei der Einrichtung, Veränderung und Gestaltung von Arbeitsplätzen. Es ist nicht immer einfach, den Überblick über alle Unterstützungsmöglichkeiten zu behalten. Auch dabei kann die Schwerbehindertenvertretung (SBV) beraten und helfen. Im Bereich der hauptamtlich pastoralen Mitarbeiter:innen gibt es keine eigene SBV, da die Anzahl der Kolleg:innen mit Schwerbehinderung zu gering für eine Wahl ist.
Aber das BO Limburg hat eine SBV mit einer eigenen Homepage und weiteren Informationen bzw. Kontaktmöglichkeiten.
Die Vertrauensperson für alle Mitarbeiter:innen mit Behinderungen, die vor Ort keine eigene SBV haben, ist genauso wie Eure MAV HPM stets ansprechbar für Fragen rund um das Thema Behinderung am Arbeitsplatz.
(Ralph Messer)