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HMAV / DiAG und MAV BO
Laut Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) §6 können alle Einrichtungen ab fünf wahlberechtigten Mitarbeiter/innen, von denen mindestens drei wählbar sein müssen, eine eigene MAV bilden. So gibt es im Bistum gut 300 verschiedene MAVen. Auch Pfarreien bilden je eine MAV für ihre Mitarbeiter:innen. Es lohnt sich also, vor Ort einmal zu schauen, ob eine MAV gebildet wurde und wer die Ansprechhpartner:innen dort sind.
Die verschiedenen Mitarbeitervertretungen schließen sich unter dem Dach der Haupt-MAV / DiAG (Haupt-Mitarbeitervertretung / Diözesane Arbeitsgemeinschaft der MAVen) zusammen.
Sowohl die Haupt-MAV / DiAG als auch die Mitarbeitervertretung des bischöflichen Ordinariates (MAV BO) bietet auf ihren Internetseiten für unsere Berufsgruppen interessante Informationen, die einen Blick wert sind.
(Ralph Messer)