Arbeitsunfall - und nun?
Arbeitsunfall...
Wir als HPM sind über unseren Arbeitgeber, dem Bistum Limburg, unfallversichert bei: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Bezirksverwaltung Mainz, Isaac-Fulda-Allee 3, 55124 Mainz, Tel. 06131/389-0.
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn er sich während der Arbeit bzw. während der unmittelbaren Fahrt von oder zur Arbeitsstätte ereignet. In letzterem Fall spricht man auch vom Wegeunfall.
Für die Behandlung eines Arbeitsunfalls ist eine Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt zuständig; auch D-Arzt genannt. Hierbei handelt es sich um eine ärztliche Fachkraft für Chirurgie oder Orthopädie, die über eine besondere Zulassung verfügt.
Über das Internet lassen sich leicht die Informationen über die jeweiligen D-Ärzte eigenen Region finden.
Bei der Durchgangsärzt:in muss ein Unfallbogen ausgefüllt werden. Dort wird neben der Adresse der VBG auch die Adresse des Arbeitgebers (Bistum Limburg) erfragt. Zugleich gilt es Fragen zum Unfallhergang, zur Unfallzeit und zum Arbeitsbeginn zu beantworten. Das Formular leitet die ärztliche Praxis an die Berufsgenossenschaft weiter. Je nach Schwere des Unfalls erfolgt eine "Krankschreibung".
Die MAV wird späterhin von dem Unfall seitens des Arbeitsgeber informiert.
Richard Ackva