Dienstvereinbarung Sozialzulage
Alle alleinerziehenden Kolleginnen und Kollegen von Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten auf Antrag eine jährliche Sozialzulage von 200 Euro pro Kind in häuslich lebener Gemeinschaft.
Ein Antrag ist formlos jährlich neu bis zum 31. März bei der zuständigen Bereichsleitung Personalmanagement und -Einsatz (derzeit Georg Franz) zu stellen. Zusätzliche besondere Nachweise sind beim formlosen Antrag zunächst nicht zwingend erforderlich. Diese werden bei Bedarf von der Personalverwaltung im Nachgang angefordert.
Da der Antrag jährlich neu zu stellen ist, empfiehlt sich ein Marker im Kalender auf Wiedervorlage.
Der komplette Text der Dienstvereinbarung steht unten zum Download bereit:
(Ralph Messer)