Geschenke und Zuwendungen
Darf ich als HPM Geschenke annehmen...?
Es kommt in der pastoralen Praxis durchaus vor, dass Menschen einem ein Geschenk anbieten oder einem etwas zustecken wollen, manchmal verbunden mit der Bemerkung "Das ist aber für Sie - persönlich!"
Die Arbeitsvertragsordnung (AVO §6) ist dies bezüglich eindeutig:
„(1) Die oder der Beschäftigte darf von Dritten in Bezug auf ihre bzw. seine dienstliche
Tätigkeit Bargeld für sich persönlich nicht entgegennehmen; Belohnungen oder Geschenke
in Bezug auf ihre bzw. seine dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des
Dienstvorgesetzten annehmen. Dies gilt insbesondere auch für die Annahme von Begünstigungen
durch letztwillige Verfügungen.
(2) Die Vorschrift gilt nicht für die Annahme von Belohnungen, Geschenken oder letztwilligen
Verfügungen, die einen Wert von max. 60,00 Euro pro Kalenderjahr (von ein
und demselben Dritten) repräsentieren.“
(Richard Ackva)