Schulungen und Seminare

Alle Mitglieder von MAVen haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen besonderen Anspruch auf Dienstbefreiung für Schulungen und Fortbildung. Hier findet Ihr Informationen und Links zu Fortbildungsträgern.

Grundsätzlich gilt für MAV-Fortbildungen folgendes:

KOSTEN

Die Teilnahmekosten hat der Arbeitgeber zu tragen; ebenfalls die Reisekosten, gemäß Reisekostenordnung des Bistums Limburg. Dies gilt pro MAV- Mitglied und Amtszeit. Dies gilt unter Umständen auch für das Ersatzmitglied mit der höchsten Stimmenzahl. Die Schulungen müssen vom Dienstgeber als geeignet anerkannt sein.

FREISTELLUNG

Für Vollbeschäftigte:

Die Mitglieder einer MAV sind frei zu stellen. Die MAV muss die Teilnahme an dem Seminar im Rahmen einer Sitzung beschließen und die oder der Vorsitzende die Freistellung beim Arbeitgeber beantragen. In einer Amtszeit sind 3 Wochen Freistellung zu gewähren. Diese Freistellung besteht zusätzlich zum individuellen jährlichen Anspruch auf Fortbildung und darf nicht mit dieser verrechnet werden.

Für Teilzeitkräfte:

„Teilzeitbeschäftigten Mitgliedern der Mitarbeitervertretung, deren Teilnahme an Schulungsveranstaltungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit liegt, steht ein Anspruch auf Freizeitausgleich pro Schulungstag zu, jedoch höchstens bis zur Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Mitglieds der Mitarbeitervertretung.“ So steht es in § 16 Abs. 1 MAVO. Heißt im Klartext, dass Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilnahme keine zusätzliche Freizeit einsetzen müssen. Diese Freistellung besteht zusätzlich zum individuellen jährlichen Anspruch auf Fortbildung und darf nicht mit dieser verrechnet werden.

Die MAV-Schulungen folgender Bildungseinrichtungen empfehlen wir besonders:

Das HPH

Das Heinrich Pesch Haus (hph) bietet neben diversen anderen Angeboten auch besonders für MAV-Mitglieder regelmäßig Veranstaltungen und Schulungen an.

Das KSI

Das Katholisch-Soziale Institut (ksi) bietet neben diversen anderen Angeboten auch besonders für MAV-Mitglieder regelmäßig Veranstaltungen und Schulungen an.

MAV Seminare Trier

Das Bistum Trier bietet in Kooperation mit DiAG MAV im Bistum Trier ebenfalls MAV-Schulungen und Veranstaltungen an, an denen auch wir teilnehmen können.

KIFAS

Das KAB-Institut für Fortbildung & angewandte Sozialethik bitet mit kifas MAV-Schulungen und -Trainings an. Auf der Homepage der kifas gGmbH findet sich das je aktuelle Programm. Wir weisen jedoch darauf hin, dass deren Grundlagenschulungen zu AVO und MAVO häufig geprägt sind von Inhalten süddeutscher Diözesen und Spezifika des Bistums Limburg nicht berücksichtigen.

Schnelle Fakten:

 

MAV-Schulungen sind eine wichtige Grundlage der MAV-Arbeit.

Der Anspruch darauf ist in §16 der MAVO geregelt.

Die Freistellung dafür beläuft sich auf drei Wochen pro Amtszeit. Diese Freistellung besteht zusätzlich zum individuellen jährlichen Anspruch auf Fortbildung und darf nicht mit dieser verrechnet werden.

Neben den Kursen zur MAVO oder der AVO gibt es eine ganze Reihe von weiteren interessanten Schulungsangeboten im MAV-Kontext.

Die Schulungen müssen von einem anerkannten Träger durchgeführt und von der MAV genehmigt werden.

MAV-Mitglieder mit Schulungsinteresse sollten dies im Rahmen einer ihrer Sitzungen ansprechen.

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