20.07.2021

IT Ausstattung für HPMs

Gibt es Regelungen, welche Hard- bzw. Software HPMs zusteht und wann diese erneuert werden kann?

Welche Ausstattung können wir beantragen?

 

Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie kamm immer wieder die Frage auf: welche IT-Ausstattung steht HPMs eigentlich von Seiten des Bistums her zu? Auf eine entsprechende Anfrage haben wir folgende knappe Antwort erhalten:

  • Welche Hardware hätten wir zur Wahl (Notebook, Tablet, PC)?

Antwort: Note oder Tablet

  • Wie ist die Hardware spezifiziert?

Antwort: Standard-Notebook des aktuellen Herstellers

  • In welchem Abstand hätten wir Anspruch auf Austausch?

Antwort: Nicht definiert, rechnerisch frühestens nach 5 Jahren

  • Welche Softwarepakete wären verfügbar?

Antwort: Windows und Office

  • Gibt es Unterschiede in den Ausstattungen zwischen pastoralen Berufsgruppen oder Einsatzorten bzw. Einsatzpositionen?

Antwort: nein

 

Auf den Internetseiten der IT-Abteilung kann ein "Antrag auf IT-Ausstattung" heruntergeladen werden. Im dortigen PDF-Formular gibt es Dropdownmenüs mit weiteren Auswahlmöglichkeiten an Hard- bzw. Software, die in der oben zitierten Antwort nicht enthalten waren. Demnach wäre auch die Beantragung eines PCs oder weiterer Software abseits des Office-Paketes möglich. Darüber Hinaus kann die Dienstvereinbarung zur dienstlichen Nutzung privateigener Geräte in Anspruch genommen werden.

Wir sind der Meinung, dass moderne Pastoral auch eine moderne IT-Infrastruktur und effiziente IT-Unterstützung voraussetzt. Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne auf und spielen sie in die Gespräche mit dem Dienstgeber zur weiteren, bedarfsgerechten Optimierung unserer Ausstattung ein.

Ralph Messer

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