23.04.2021

Privat Handy und co dienstlich nutzen

Informationen rund um die Dienstvereinbarung "Bring your own device" zur dienstlichen Nutzung privater Endgeräte.

Dienstliche Nutzung privater Handys oder Tablets

 

Nachdem zum ersten Januar 2017 die "Dienstvereinbarung über den Einsatz und die Nutzung von privaten und dienstlichen Endgeräten (Smartphone und Tablet)" in Kraft getreten ist stehen nun neben dem Volltext der Dienstvereinbarung auch Antragsformulare im Mitarbeiter*innenbereich des Bistums.

Auf der Seite https://formularsammlung.bistumlimburg.de/beitrag/nutzung-mobiler-endgeraete/ können die gewünschten Informationen heruntergeladen werden.

Mitarbeiter*innen bekommen pauschal 25 Euro Zuschuss pro Monat für die dienstliche Nutzung privater Endgeräte. Dieser Zuschuss wird versteuert, so dass er Netto entsprechend dem eigenen Steuersatz geringer ausfällt. Den Umfang der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte bestimmen die Mitarbeiter/innen. Ausdrücklich ist darauf hingewiesen, dass z.B. mit der dienstlichen Nutzung eines privaten Handys nicht automatisch irgendeine Form der Rufbereitschaft vorausgesetzt werden kann.

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