Schwerbehindertenausweis

Beantragung eines Schwerbehindertenausweises nach Tumorerkrankung.

Schwerbehindertenausweis bei Krebserkrankung auch nach erfolgreicher Tumorentfernung

Hat man eine Krebserkrankung, stehen sicher erst einmal andere Fragen im Vordergrund als die, ob man einen Schwerbehindertenausweis beantragen soll. Dennoch ist es sinnvoll. Durch eine Krebserkrankung und deren Behandlung wird der physische und psychische Gesundheitszustand beeinträchtigt. Mit einem Schwerbehindertenausweis soll ein Nachteilsausgleich geschaffen werden.

Hinter dem Begriff des Nachteilsausgleichs verbergen sich Vergünstigungen. Sie sollen Schwerbehinderten einen gewissen Ausgleich dafür geben, dass sie in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit beeinträchtigt sind.

Im Bereich einer Hautkrebserkrankung wird beispielsweise mit wenigen Ausnahmen eine Schwerbehinderung bei malignen (bösartigen) Tumoren (ab Stadium römisch eins) anerkannt. Das gilt in der Regel für alle malignen Tumorerkrankungen. Das bedeutet, man bekommt mindestens einen GdB (Grad der Behinderung) von 50. Ab einem GdB von 50 spricht man von Schwerbehinderung. Dieser GdB wird vorerst auf die Heilungsbewährungszeit (s.u.) befristet werden. Danach wird der Grad der Behinderung – entsprechend des Gesundheitszustandes – angepasst.

Umgangssprachlich spricht man oft von 50% Behinderung. Beim GdB handelt es sich jedoch nicht um eine Prozentangabe, sondern um eine Maßzahl für die Schwere einer Behinderung.

Auch nach einer erfolgreichen, operativen Tumorentfernung hat man einen Anspruch auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung! Das ist vielen nicht bewusst. Krebs ist eine Erkrankung, bei der Rückfälle auftreten können. Im Schwerbehindertenrecht wird daher ein Zeitraum von zwei bis fünf Jahren als sogenannte Heilungsbewährung angesetzt. In dieser Zeit wird der GdB höher eingestuft, als er es eigentlich ist. Ist die Zeit der Heilungsbewährung vorbei und sind während dieser Zeit keine Rückfälle oder Neuerkrankungen aufgetreten, wird der GdB heruntergesetzt.

Ein Schwerbehindertenausweis bringt gewisse Vorteile, zum Beispiel beim Kündigungsschutz, mehr Urlaub, Steuererleichterungen und ggf. ein früheres Renteneintrittsalter.

Den Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei Krebs bzw. auch der Feststellung einer Schwerbehinderung bei Krebs stellt man über das zuständige Versorgungsamt. Das geht auch online und wird auf der jeweiligen Homepage recht gut erklärt. Die Bearbeitungszeit ist allerdings recht lang.

(Johannes Edelmann)

Zum Anfang der Seite springen