Kontaktperson für Kolleg:innen mit Behinderungen
Kolleg:innen mit einem Grad der Behinderung haben i.d.R. einen besonderen Kündigungsschutz, 5 Tage mehr Jahresurlaub und Unterstützung des Integrationsamtes bei der Einrichtung, Veränderung und Gestaltung von Arbeitsplätzen. Es ist nicht immer einfach, den Überblick über alle Unterstützungsmöglichkeiten zu behalten. Auch dabei kann die Schwerbehindertenvertretung (SBV) beraten und helfen. Im Bereich der Hauptamtlich Pastoralen Mitarbeiter:innen gibt es derzeit keine eigene SBV, da die Anzahl der Kolleg:innen mit gemeldtem Grad der Behinderung zu gering für eine eigene SBV-Wahl ist.
Natürlich unterstützen wir als MAV-HPM auch alle Kolleg:innen mit einem GdB nach Kräften. Meldet Euch gerne.
(Ralph Messer)